Hallo zusammen,
soeben erreicht mich folgende erfreuliche Mitteilung der "Generaldirektion kulturelles Erbe" in Mainz:
Bezug nehmend auf das Prüfverfahren zum ehem. Bahnhof Rotenhain in Stockum-Püschen können wir Ihnen mitteilen, dass der Fachbereich Inventarisation zu dem Ergebnis gelangt ist, dass es sich bei dem um 1968 durch die Deutsche Bundesbahn erbauten Gebäude um ein selten anschauliches und in sich geschlossenes Beispiel eines Bahnhofes der Nachkriegszeit handelt, das in seinem weitgehend originalen Erhaltungszustand samt zugehörigem Güterschuppen, Stellwerk und Außen-Spannwerksanlage als Kulturdenkmal (bauliche Gesamtanlage) im Sinne des Denkmalschutzgesetzes einzustufen ist.
Wir werden daher mit der Unteren Denkmalschutzbehörde das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste einleiten, sobald die entsprechende fachliche Stellungnahme vorliegt.
Grüße
Guido