Da ich im Netz nicht fündig geworden bin und die DB Netz Buchfahrpläne offenbar nur gegen Gebühr an EVUs überlasst, frage ich doch mal lieber die Experten hier im Forum: Weiß jemand, welche V/Max zwischen Remagen und Oberwinter zulässig ist? Hintergrund: Wir beabsichtigen nahe des Remagener Bahnhofs den Kauf einer rheinseitigen Immobilie, und meine Frau will wissen, was sie von Seiten der Bahn zu erwarten hat, die hinter dem Haus fährt (ich freue mich dagegen auf die Aussicht). Leider bin ich wegen einer Knieverletzung gerade nicht in der Lage, mich dort selbst umzusehen und die entsprechenden Schilder ausfindig zu machen.
Aber sicher doch... Dort wird mit 100 bzw. 120 gefahren. Fahrtrichtung Süden 100 km/h im Bereich Oberwinter bis zu dem Brückenbauwerk südlich von Oberwinter, wo B9 und Bahn die Seite tauschen....ab da 120 bzw. anders herum. In Eurem Falle demnach 120 km/h.
Natürlich nur die schnellfahrenden Reisezüge.
Und es gibt hierfür tatsächlich eine hochinteressante Seite mit infrastrukturellen Informationen nicht nur für Deutschland: https://www.openrailwaymap.org/
Super, vielen Dank. Open Railway Map kenne ich zwar, wusste aber nicht, dass man dort die Höchstgeschwindigkeiten ablesen kann. Tolle Sache! Ich kenne die Gegend ziemlich gut und bin doch erstaunt, dass die Fernverkehrszüge dort mit 120 um die Kurve kommen, denn ich empfinde das nicht als laut. Gefühlt hätte ich 100 getippt.
ich weiß nicht, wie fit Du in Sachen Bauleitplanung, Landesentwicklungspläne, Altlastenkataster etc. bist, aber außer auf die Bahn und den Zugverkehr würde ich immer auch einen Fokus auf das haben, was rund um die Immobilie mal war und was perspektiv hier mal mittelfristig geplant ist.
Da haben viele im Bekannten- und Familienkreis schon herbe Überraschungen erlebt, etwa als ein vor vielen Jahren schon im Flächennutzungsplan ausgewiesenes, dann aber vergessenes Mischgebiet (Wohnen+Gewerbe) plötzlich dann doch aktiviert wurde, weil zuvor ein Investor an Land gezogen werden konnte und das -was rechtlich möglich ist- bis zur Vertragsunterzeichnung unter Ausschluß der Öffentlichkeit!