eifelhero hat geschrieben:Frage an die Fachleute hier.
Melde ich mich einfach bei der DBAG, sage ich brauche eine Trasse Datum/Uhrzeit/Strecke und die müssen mich dann fahren lassen?
Hallo Heinz,
im Prinzip funktioniert das, vereinfacht ausgedrückt, genau so.
Voraussetzung ist natürlich, daß Du ein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bist, ein für die Strecke zugelassenes Fahrzeug benutzt, einen streckenkundigen Triebfahrzeugführer (Tf) hast bzw. zusätzlich zum Tf einen streckenkundigen Lotsten. Dazu kommen noch mindestens zwei Sicherungsposten für Bahnübergänge (BÜ), die entweder mit dem Triebfahrzeug mitfahren und an jeder Straße aussteigen und den BÜ sichern oder mit dem Auto dem Zug vorausfahren und dann absichern.
Dann muß natürlich der bauliche Zustand eine gefahrlose Nutzung der Mietsache möglich machen, d.h. sollte die DB als Vermieterin hier kurzfristig gravierende Mängel feststellen, kann die Nutzung der Strecke untersagt werden. Da es aber schon einen Fahrplan gibt mit Zugnummern (Strecke Langenlonsheim -Stromberg einerseits und Stromberg-Büchenbeuren andererseits) hat ja im Vorfeld bereits alles geklappt und die Strecke ist von der Vermieterin (DB) als nutzbar eingestuft worden.
Du kannst Dich ja mal durch das System "klicken".
https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/ ... en/trassenJa und dann die Frage: Was ist "bedingt befahrbar" im Klartext?: Die DB setzt bei baulich problematischen Strecken dann die Höchstgeschwindigkeit so weit "runter", daß das Risiko einer Beschädigung von Strecke und/oder Zug damit weitgehend minimiert wird. Im Hunsrück sind das 10/15 km/h.
Sollte es wirklich zu einer Wiederaufnahme regelmäßigen Güterverkehrs kommen, wird man mit dem jetzigen Streckenzustand, vor allem mit der Höchstgeschwindigkeit mittelfristig nicht weit kommen. Zumal ja jede Fahrt die Strecke weiter verschleißt.
Hier das 2007 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Hunsrückbahn.
Danach wurden größere bauliche Mängel (z.B. an Brücken im Guldenbachtal) behoben.
https://www.bverwg.de/251007U3C51.06.0Nach diesem höchstinstanzlichen Urteil ist der Besitzer einer Strecke selbst bei geringstem und unwirtschaftlichen Betrieb verpflichtet, die Strecke betriebssicher vorzuhalten. Allerdings hat die DB dieser Forderung "betriebssicher" mit der 10 km/h - Beschränkung formal genügt.
Denn in dem Urteil wurde leider keine Aussage zu der Frage getroffen, ab welcher Geschwindigkeit eine Stecke diskriminierungsfrei nutzbar erscheint.
Wenn ich für 60 Streckenkilometer einfacher Weg einen ganzen Arbeitstag benötige (und dabei ist nicht einmal ein eventuelles Rangiergeschäft eingerechnet), würde ich das ganze nicht als diskriminierungsfrei bezeichnen. Aber eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit müßte wahrscheinlich gesondert erstritten werden.
Das Ziel einer solchen, sich vermutlich Jahre hinziehenden und teuren Klage müßte sein, daß es eine Mindestgeschwindigkeit gibt, die der Streckenbesitzer zu gewährleisten hat, damit eine wirtschaftliche Nutzung möglich ist.
Besser als das ganze juristisch auszufechten wäre natürlich, wenn die Legislative die Sache über Gesetze und Verordnungen definiert, etwa mit einem Satz wie:
"Als wirtschaftlich nutzbar gilt eine Strecke, wenn eine durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h erreicht werden kann. Der Infrastukturbesitzer ist verpflichtet, den technischen Zustand herzustellen und zu erhalten, der diese Mindestgeschwindigkeit gewährleistet."Mit einer solchen gesetzlichen Regelung etwa wäre die DB schon verpflichtet gewesen, die vielen intakten Lo-Anlagen an den BÜ's zwischen Langenlonsheim und Büchenbeuren weiter zu warten und zu betreiben und sie nicht -wie geschehen- ab 2014 zu demolieren.
Der DB-Güterverkehr, wie er bis 2001 noch betrieben wurde, war nämlich zeitlich und ökonomisch sinnvoll darstellbar. Die entsprechenden Übergaben konnten in sechs bis acht Stunden abgewickelt werden und es wurden oft immer noch bedeutende Zuglängen und Grenzlasten erreicht. An vielen Stellen konnte noch 50 km/h gefahren werden.
Hier zwei Videos vom hunsrücker Güterverkehr 1991 und 1994
https://rgebhard.de/seite814.htmJetzt beträgt die Grenzlast 300 Tonnen, d.h. je Zug könnten 6-7 Lkw-Ladungen befördert werden.
Schon vor ein paar Jahren hatte mir ein hunsrücker Unternehmer, der nicht nur viele Jahre treuer Bahnkunde war, sondern der sogar noch im Besitz eines Gleisanschlusses war, vorgerechnet, daß er 20 Tonnen Fracht per Lkw ab Hof bis auf den Hof des Empfängers im Süden Deutschlands für gut 600 Euro transportiert bekommt, bei der Bahn waren da schon 900 Euro fällig. Und der Lkw war schneller!
Die Gesellschaft im 21.Jahrhundert: Bei vielen nichts anderes als das Fortleben des prähistorischen Menschen unter der dünnen Schale der Zivilisation.