Grauwacke hat geschrieben:angesichts der bundesweit derzeit anfallenden Holztransporte aus den Kalamitäten in Richtung Süden zur Weiterverarbeitung und der Tatsache, dass die DB Netz AG sich, wie auch im Westerwald, derzeit mit Händen und Füßen weigert, diese Transporte von der Straße auf die Schiene zurückzuholen, verstehe ich nicht, warum die Verlader nicht einmal eine Sammelklage gegen diesen maroden Staatskonzern anstrengen, um mit dieser Musterklage bundesweit Netzzugänge zu erstreiten.
Mit der Klage allein ist es nicht getan - die letzte dementsprechende Klage im Hunsrück lief sechs Jahre. Heute kann man da durch Überlastung der Justiz, kompliziertere Beweiserhebungen (etwa durch Gutachten) u.Ä. noch zwei Jahre dran hängen. Bis dahin ist "der Markt verlaufen".
Damals hatte die DB als EIU (Klägerin) gegen das EBA (Beklagte) verloren.
Hier noch einmal das Urteil im Wortlaut.
https://www.bverwg.de/251007U3C51.06.0Zuvor hatten sich EVU, aber auch das Land Rheinland-Pfalz an das EBA gewandt und ihr Verkehrsbedürfnis bekundet, mit der Forderung, die DB entsprechend anzuweisen.
Die Bahn lehnte eine Ertüchtigung wegen zu erwartender geringer Trassenerlöse ab, was das BVerwG verwarf.
Die DB geht daher heute einen anderen Weg, nun werden nicht mehr geringe Trassenerlöse vorgeschoben, sondern bauliche Mängel, die ohne umfangreiche Erhebungen durch Fachleute nicht umrissen werden können.
Diese Erhebungen können nun beliebig in die Länge gezogen werden.
Helfen könnte hier mal ein mutiger Beschluß einer einstweiligen Anordnung ohne aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs.
Schließlich geht es ja meistens um nicht stillgelegte Strecken, so daß das EIU zum Vorhalten eines betriebsfähigen Zustandes zwecks Erhalt der Befahrbarkeit verpflichtet ist.
Zugleich müßte man dieses bescheuerte Argument "wegklagen", wonach eine Strecke mit 10 km/h als ausreichend befahrbar gilt.
Im 21.Jahrhundert in Mitteleuropa ein Anachronismus erster Güte, wir sind doch nicht in Katmandu!
Da könnte man gleich eine Zivilklage wegen entgangener Erträge "nachschießen".
Aber formulierungs- und verfahrenssichere Anwälte für diesen speziellen Fall, die sowohl das Verwaltungsrechtliche wie Zivilrechtliche beherrschen, gibt es kaum, von den oft nicht ausreichenden bahnfachlichen und speziellen Kenntnissen der lokalen Besonderheiten ganz zu schweigen.
Hier müßten also EVU, EBA und lokale Bahnkenner gut zusammenarbeiten und praktisch einem am BVerwG akkreditierten Fachanwalt den Antrag auf einstweilige Verfügung "vorformulieren", so daß das angerufene Gericht gar nicht anders kann, als zugunsten der EVU oder des EBA zu entscheiden.
Eine solche Ausarbeitung müßte dann auch praktisch "vorausahnen", was die DB ins Feld führen könnte.
Also, lieber Dirk, ein Fall für die "Sozietät Enders & Heinrich"... greifen wir an!
Ernsthaft, ich würde uns zutrauen, ein solches Verfahren erfolgreich durchzuziehen.
Der springende und alles entscheidende Punkt wäre diese einstweilige Anordnung ohne Möglichkeit eines aufschiebenden Widerspruchs.
Am besten noch mit dem vollstreckbaren Zusatz "...wird die Beklagte angewiesen, den Zustand der Befahrbarkeit mit mindestens 30 km/h zwischen Langenlonsheim und Morbach bis spätestens 30.September 2021 herzustellen."
Das ist der "casus knaxus" - aber er würde Rechtsgeschichte schreiben.
Übrigens, in dem oben zitierten Urteil findet sich ein bemerkenswerter Satz:
Wenn die Klägerin mit der Neustrukturierung des Eisenbahnwesens und der Privatisierung der Eisenbahninfrastruktur in die Rechte der Deutschen Bundesbahn eingetreten ist und sie damit mit öffentlichen Mitteln finanzierte Vermögensgegenstände erhalten hat, treffen sie auch die damit verbundenen Lasten.
Das müßte der DB AG eigentlich jeden Tag "aus Brot geschmiert werden".
Ergänzung
Aktuell meldet das Nachbarforum eine Art Beladungsübung in Stromberg, was natürlich einer Satire gleichkäme.
Tonnenweise Holz in 5 Eaos einzuladen und dann gleich wieder auszuladen - das hört sich ja wirklich nach einem Märklin-Spiel an... Schade, daß ich heute arbeiten mußte, das hätte ich mir mal angesehen.
Die Gesellschaft im 21.Jahrhundert: Bei vielen nichts anderes als das Fortleben des prähistorischen Menschen unter der dünnen Schale der Zivilisation.